NDG-Revision: Neue Überwachungskompetenzen für den Schweizer Nachrichtendienst
Der Schweizer Bundesrat möchte dem Nachrichtendienst (NDB) erweiterte Kompetenzen zur Überwachung von Cyberbedrohungen und gewalttätigem Extremismus geben. Die Revision ist Gegenstand einer breiten parlamentarischen Debatte und spaltet das Parlament: Während Mitte, FDP, SVP und GLP sie unterstützen, lehnen die Grünen sie ab.
Antwort
Ich schaue nach, was das Parlament zu Chatkontrolle, elektronischer Überwachung und Massenüberwachung an Geschäften hat.
Das Aktuelle ist wohl die BÜPF-/VÜPF-Revision. Die zwei gleichlautenden Motionen von September 2025 (Feller, Gapany) sind der jüngste politische Punkt. Ich schaue mir die genauer an und suche nach der aktuellen Verordnungsrevision (VÜPF).
Ich habe das Wesentliche. Das aktuelle Thema ist die VÜPF-Revision (Verordnungen zum BÜPF), gegen die sich Widerstand formiert hat. Beide Motionen wurden im März 2026 an den Bundesrat überwiesen. Kurz noch prüfen, ob die Debatte in den Transkripten was Griffiges hergibt.
Es gibt hier zwei verschiedene, parallel laufende Überwachungsdebatten. Ich sehe die NDG-Revision (Nachrichtendienstgesetz) im Juni 2026 im Nationalrat. Das ist neben der VÜPF das zweite grosse aktuelle Thema. Lass mich das NDG-Geschäft kurz identifizieren.
Ich habe nun ein klares Bild. Die NDG-Revision (Nachrichtendienstgesetz) läuft als Bundesratsgeschäft; die Junisession-Debatte 2026 gehört dazu. Ich hole noch das eigentliche NDG-Geschäft und die aktuelle Glättli-Interpellation zur Massenüberwachung, um den Stand präzise zu benennen.
Ich habe jetzt das vollständige Bild. Es gibt drei parallel laufende Baustellen zum Thema Überwachung. Zur "Chatkontrolle" im engeren Sinn (EU-Vorhaben zum Scannen von Chats) gibt es nur ältere Vorstösse — das Aktuelle spielt sich in drei Schweizer Dossiers ab.
Beim Thema staatliche Überwachung sind in der Schweiz gerade drei Dossiers gleichzeitig heiss — und das Aktuellste davon lief erst im Juni 2026. Sie haben vermutlich eines davon aufgeschnappt.
1. Die VÜPF-Revision — das eigentliche "Chatkontrolle"-Thema
Das ist der Punkt, der medial am ehesten als "Schweizer Chatkontrolle" gehandelt wurde. Der Bundesrat wollte per Verordnungsrevision (nicht per Gesetz) den Kreis der zur Mitwirkung bei Überwachungen verpflichteten Anbieter massiv ausweiten — was auch verschlüsselte Messenger- und VPN-Dienste getroffen hätte. Die Vernehmlassung lief Januar–Mai 2025 und stiess auf starken Widerstand. Der Genfer Anbieter Proton (100 Mio. Nutzer) kündigte an, deswegen 100 Mio. Franken in Rechenzentren im Ausland statt in der Schweiz zu investieren.
Der Stand: Zwei gleichlautende FDP-Motionen — von Olivier Feller im Nationalrat (25.4206) und Johanna Gapany im Ständerat (25.4273) — verlangten, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten und eine zweite Vernehmlassung durchzuführen. Beide wurden im März 2026 an den Bundesrat überwiesen. Der Bundesrat hatte die Annahme sogar selbst beantragt: Das EJPD überarbeitet die Verordnungsentwürfe nun, lässt zuerst eine externe Regulierungsfolgenabschätzung erstellen und plant danach eine weitere Vernehmlassung. Die Revision ist damit faktisch auf Eis / zurück an den Start.
2. Die NDG-Revision — das war der Juni-2026-Aufreger
Das ist das Aktuellste: Die Revision des Nachrichtendienstgesetzes wurde Anfang Juni 2026 im Nationalrat beraten (Debatte am 2.–4. Juni). Streitpunkt ist die Ausweitung der nachrichtendienstlichen Überwachung — u.a. auf den weit definierten "Cyberraum" und auf "Gewaltextremismus". Die Fronten:
- Die Grünen lehnen die Vorlage ab und übernahmen zahlreiche Minderheitsanträge (u.a. vom früheren Balthasar Glättli), etwa zusätzliche Mitteilungspflichten gegenüber Überwachten*. Rudi Berli fragte spitz, ob Leute, die Velostreifen auf die Strasse malen, "gewalttätige Extremisten" seien, die der Nachrichtendienst überwachen müsse*.
- Fabian Molina (SP) warnte vor der uferlosen Cyberraum-Definition*.
- Reto Nause (Mitte) verteidigte die Vorlage: Gewaltextremismus müsse "auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden" können*.
3. Das Bundesverwaltungsgerichts-Urteil zur Massenüberwachung
Der jüngste juristische Paukenschlag: Am 19. November 2025 stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die Kabelaufklärung des Nachrichtendienstes eine anlasslose Massenüberwachung ist, die gegen Verfassung und EMRK verstösst — u.a. weil Quellenschutz und Anwaltsgeheimnis nicht gewahrt sind. Die Überwachung darf aber vorerst weiterlaufen; der Gesetzgeber erhielt fünf Jahre zur Behebung der Mängel.
Balthasar Glättli und 18 Mitunterzeichnende (Grüne + SP) reichten dazu die Interpellation 25.4907 ein. Die Bundesratsantwort (Februar 2026) ist bemerkenswert: Der NDB zieht das Urteil nicht weiter, führt die Kabelaufklärung aber "gemäss aktuellen Rechtsgrundlagen fort" und will die Gerichtsauflagen in einem eigenen dritten Revisionspaket integrieren, um die zwei laufenden NDG-Pakete nicht zu verzögern.
Kurz gefasst: "Chatkontrolle" im engen Sinn (Chat-Scanning) ist in der Schweiz nach dem Vernehmlassungs-Debakel der VÜPF vorerst gebremst und wird neu aufgegleist. Parallel läuft die grössere NDG-Revision (Juni 2026 im NR), gegen die sich links-grüner Widerstand formiert — flankiert von einem Gerichtsurteil, das die heutige Massenüberwachung bereits für widerrechtlich erklärt hat.
Soll ich in eines der drei Dossiers tiefer einsteigen — etwa das genaue Abstimmungsverhalten bei der NDG-Revision oder die Details der VÜPF-Verordnung?
Antwort
Ich schaue mir die Befürworter-Argumente in der NDG-Debatte genauer an.
Ich habe die Fraktionssprecher aller Lager. Kurz das Geschäft und die Eintretensabstimmung prüfen, um den formalen Stand zu sichern.
Ich habe genug Belegmaterial für alle Fraktionen. Die Argumente sind in den Voten klar herausgearbeitet.
Die NDG-Revision hat eine ungewöhnlich breite Trägerschaft: Von der SVP bis in die SP wird sie im Grundsatz getragen — nur die Grünen lehnen sie geschlossen ab. Das Eintreten war in der Sicherheitspolitischen Kommission mit 21 zu 4 Stimmen deutlich*. Der gemeinsame Nenner der Befürworter ist eine Diagnose: Die Bedrohungslage habe sich seit der letzten Revision 2015 "grundlegend" bzw. "dramatisch" verändert — Cyberangriffe, Spionage, Terrorismus, gewalttätiger Extremismus und ausländische Einflussoperationen. Wie stark man das gewichtet und wie viel Rechtsstaats-Vorbehalt man anhängt, unterscheidet die Lager aber deutlich.
Die Mitte (M-E) — die treibende Kraft
Kommissionssprecherin Nicole Barandun trug die Vorlage im Namen der Mehrheit vor: erweiterte Kompetenzen für Früherkennung, gleichzeitig gestärkte unabhängige Aufsicht. Ihr Kernargument gegen den Grundrechts-Einwand: Der NDB solle "nicht Meinungen überwachen, sondern dort frühzeitig ansetzen, wo aus Worten Taten werden, wo sich Netzwerke organisieren, Geld beschaffen, Waffen oder Sprengstoff auftreiben"*. Sie betonte, gewalttätiger Extremismus umfasse ausdrücklich rechts-, links- wie religiös motivierte Gewalt.
Am pointiertesten argumentierte Reto Nause: Dass der NDB bei Gewaltextremismus heute "nur öffentlich zugängliche Informationen" nutzen dürfe, sei "lächerlich". Man müsse "Telefone, Mailverkehr usw. von Gewaltextremisten überwachen können" — aber "immer auf richterlichen Beschluss hin", weshalb man "nicht von einem Fichenstaat sprechen" könne*. Als Beleg nannte er die gewalttätigen Demonstrationen in Schweizer Städten, die "nur mit sehr viel Glück" nicht zu Toten geführt hätten.
FDP (RL) — das liberale Sicherheitsargument
Heinz Theiler rahmte die Vorlage konsequent liberal: "Sicherheit und Freiheit sind kein Widerspruch." Die FDP unterstütze sie "nicht, weil wir mehr Staat wollen", sondern "weil ein liberaler Staat handlungsfähig sein muss"*. Sein Gegengewicht zur Kritik: Die Vorlage schaffe "keine schrankenlosen Kompetenzen", sondern setze weiter auf ein "engmaschiges System von Genehmigungen, richterlicher Kontrolle und parlamentarischer Aufsicht". Wichtig war ihm die Abgrenzung, dass "die freie Meinungsäusserung nicht Gegenstand nachrichtendienstlicher Überwachung" sein dürfe — es gehe um staatlich gesteuerte Einflussoperationen, nicht um politische Meinungen.
SVP (V) — "fünf nach zwölf"
Michael Götte sprach für die grossmehrheitlich zustimmende SVP: Die Schweiz sei "längst kein ruhiger Sonderfall mehr", es sei "nicht fünf vor zwölf, es ist fünf nach zwölf". Wer den NDB mit unzureichenden Grundlagen arbeiten lasse, "handelt fahrlässig"*. Zentral ist der SVP die Schliessung der "Lücke" beim Gewaltextremismus — als konkretes Beispiel nannte er die Berner Demonstration vom Herbst, bei der der NDB "wegen fehlender gesetzlicher Grundlage nicht rechtzeitig handeln konnte". Zugleich stellte die SVP kritische Fragen (Aufteilung in drei Pakete, Präzisierung des Gewaltbegriffs).
GLP — die "Balance"-Position
Matthias Jauslin verband Zustimmung mit dem GLP-Selbstverständnis: "Freiheit und Sicherheit sind keine Gegensätze." Er verwies auf den russischen Angriffskrieg und die Exponiertheit der Schweiz als "Wirtschafts-, Forschungs- und Diplomatiestandort"*. Anders als SVP/FDP hängte er aber Vorbehalte an: Grössere Datenmengen und KI-Auswertung erforderten laufend stärkere Aufsicht — die GLP wolle diese Kontrollen an mehreren Stellen zusätzlich verstärken.
SP — Ja mit Bauchweh
Fabian Molina markierte die kritischste Zustimmung. Die SP trete ein, "genau weil wir nicht mit allen Punkten einverstanden sind" — die Vorlage sei "eine solide Grundlage für die Debatte"*. Sein Hauptargument für die Revision ist ein rechtsstaatliches: Man müsse "die Fehler der letzten Revision, der Revision von 2015, korrigieren", weil das Bundesverwaltungsgericht Funk- und Kabelaufklärung als verfassungs- und EMRK-widrig eingestuft habe. Prävention sei "besser als Repression". Gleichzeitig forderte er Nachbesserungen bei Kontrolle, dem unbestimmten Begriff "gewalttätiger Extremismus" und beim KI-Profiling — und wies darauf hin, das eigentliche Problem des NDB liege bei Personal und Organisation, nicht bei den Kompetenzen.
Kurz gefasst: Getragen wird die Revision von einem breiten Mitte-Rechts-Block (Mitte/EVP, FDP, SVP, GLP) plus einer kritisch mitziehenden SP. Das verbindende Argument lautet: veränderte, digitalisierte Bedrohungslage plus richterlich/parlamentarisch kontrollierte Instrumente = "Sicherheit und Freiheit gemeinsam". Die zwei umstrittensten Neuerungen — Überwachung bei "gewalttätigem Extremismus" und der weit gefasste "Cyberraum" — sind zugleich das, was die Grünen zur Ablehnung bewegt und wozu SP und GLP Nachbesserungen verlangen.
Soll ich die Eintretens- oder Gesamtabstimmung im Nationalrat namentlich auswerten, damit man sieht, wer am Ende wirklich zugestimmt hat?
Antwort
Ich hole das konkrete NDG-Geschäft, um den Inhalt der Revision präzise zu benennen.
Die eigentliche NDG-Revision ist ein Bundesratsgeschäft. Ich finde es über die Juni-Debatte, die in der letzten Antwort verlinkt war.
Das eigentliche Geschäft ist die BRG-Vorlage. Ich hole die Details.
Ich habe alle Details. Das eigentliche Geschäft ist 26.021, die Botschaft des Bundesrates vom 28. Januar 2026.
Die NDG-Revision (26.021) ist eine Teilrevision des Nachrichtendienstgesetzes, mit der der Bundesrat dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) angesichts einer "grundlegend verschärften Bedrohungslage" seit 2020 mehr Kompetenzen geben will. Sie ist bewusst als erstes von drei Paketen angelegt (Cyber-Zusatzpaket folgt Mitte 2026; die Umsetzung des Gerichtsurteils zur Kabelaufklärung kommt separat). Der Nationalrat hat das Grundpaket am 3. Juni 2026 mit 111 zu 40 Stimmen bei 21 Enthaltungen angenommen; der Ständerat berät es in der Herbstsession 2026.
Konkret enthält das Grundpaket drei Blöcke:
1. Neue und erweiterte Überwachungsbefugnisse (der umstrittenste Teil)
- Gewaltextremismus: Der NDB soll gegen "gewalttätigen Extremismus" künftig dieselben genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen (GEBM) einsetzen dürfen wie heute schon gegen Terrorismus oder Spionage — also Telefone abhören, Räume durchsuchen, in Computer eindringen. Bisher darf er bei Extremismus nur öffentlich zugängliche Informationen nutzen. Das ist der Punkt, an dem sich die Debatte entzündet (Reto Nause: "lächerlich"; Grüne: "Schritt Richtung Kontrollstaat").
- Cyberraum: Der Auftrag des NDB wird auf den "gesamten Cyberraum" ausgeweitet — die weit gefasste Definition, die Fabian Molina kritisiert hatte.
- Finanzdaten: Neu darf der NDB bei schweren Bedrohungen (etwa Terrorismusfinanzierung, Spionage) auch Daten bei Banken und anderen Finanzintermediären erheben.
- Ausreisebeschränkungen: fedpol soll solche auch gegen gewalttätige Extremisten verfügen können.
- KI-Profiling: Der Nationalrat erlaubt zusätzlich, dass der NDB mit Künstlicher Intelligenz Persönlichkeitsprofile zu "Gefährdern" erstellt.
- Desinformation: Der Nationalrat ging über den Bundesrat hinaus — der NDB soll neu auch zu ausländischen Beeinflussungsaktivitäten Informationen beschaffen dürfen, wenn sich diese gegen die demokratische Ordnung richten.
Alle GEBM bleiben an strenge Vorgaben gebunden: Jede Massnahme muss vom Bundesverwaltungsgericht geprüft und genehmigt werden, zusätzlich braucht es die politische Freigabe durch den VBS-Chef. Verteidigungsminister Martin Pfister versicherte im Rat, das Gesetz lasse keine allgemeine Massenüberwachung zu. Wichtig: Nach der Kritik in der Vernehmlassung verzichtete der Bundesrat darauf, Berufsgeheimnisträger (Anwälte, Ärzte) als Drittpersonen überwachen zu lassen.
2. Präzisierung der Kabelaufklärung und stärkere Aufsicht
- Klarstellung, dass von der Kabelaufklärung nicht nur Schweizer, sondern alle Einwohnerinnen und Einwohner ausgenommen sind (bereits heutige Praxis).
- Als Gegengewicht zu den neuen Befugnissen wird die unabhängige Aufsicht gebündelt und gestärkt: Die bisherige nebenamtliche Kontrollinstanz (UKI) geht in der vollamtlichen Aufsichtsbehörde AB-ND auf, die neu mehr Kompetenzen erhält (Zusammenarbeit mit ausländischen Aufsichtsbehörden, direkte Information kantonaler Behörden, eigenes Budget direkt beim Parlament).
3. Neuregelung der Datenbearbeitung
- Die Datenbearbeitung des NDB wird technologieneutral geregelt und an das seit 2023 geltende Datenschutzgesetz angepasst; das Auskunftsrecht wird vereinfacht und um ein neues Rechtsmittel ergänzt (Überprüfung der eigenen Datenbearbeitung durch das Bundesverwaltungsgericht).
Was die Räte daran feilen: Der Nationalrat hat in rund 30 Detailabstimmungen fast durchweg der Bundesratsvariante gegen linke Minderheitsanträge zugestimmt — die einzige Niederlage der Mehrheit war Art. 19 Abs. 2 Bst. f (88 zu 97). Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats hat die Vorlage einstimmig gutgeheissen, verlangt aber mehrere Korrekturen — am deutlichsten mit Stichentscheid, dass der NDB keine Informationen über die politischen Aktivitäten einer zu schützenden Person beschaffen darf (Streichung von Art. 5 Abs. 6 Bst. c).
Soll ich die Schlussabstimmung im Nationalrat namentlich nach Fraktionen aufschlüsseln, damit man das genaue Ja/Nein/Enthaltungs-Muster sieht?