Antwort
Ich schaue mir an, was im Parlament zum Thema selbstfahrende/autonome Fahrzeuge läuft.
Es gibt einen klaren gesetzlichen Kern. Ich schaue mir die zentrale Verordnungsermächtigung im SVG und die aktuellste Diskussion dazu genauer an.
Ich habe den zentralen Punkt gefunden: Die eigentliche Gesetzgebung zum automatisierten Fahren steckt in der SVG-Revision 21.080. Ich prüfe dieses Geschäft und die aktuelle Umsetzung (Verordnung/2026er-Diskussion).
Der rote Faden ist klar: Das Parlament hat den gesetzlichen Rahmen bereits geschaffen, und die Debatte hat sich jetzt auf die Frage verschoben, ob die Verwaltung ihn auch nutzt.
Das zentrale Gesetz ist schon in Kraft
Das Herzstück ist die Revision des Strassenverkehrsgesetzes (21.080), die der Bundesrat am 17. November 2021 als Botschaft ans Parlament schickte und die 2023 verabschiedet wurde (Schlussabstimmung Nationalrat: 163 Ja zu 9 Nein bei 25 Enthaltungen). Diese Revision hatte drei Stossrichtungen — CO2-Reduktion, mehr Verkehrssicherheit und ausdrücklich das Ermöglichen des automatisierten Fahrens.
Der Kern der Regelung für selbstfahrende Autos: Das Gesetz schafft nicht selbst detaillierte Regeln, sondern delegiert die Kompetenz an den Bundesrat (Regelung auf Verordnungsstufe). Konkret kann der Bundesrat nun festlegen,
- inwieweit Fahrzeuglenkende von ihren Pflichten entlastet werden (also z. B. während der Fahrt nicht mehr das Lenkrad überwachen müssen),
- in welchem Rahmen führerlose Fahrzeuge mit Automatisierungssystem zugelassen werden können — vorerst auf definierten Einzelstrecken und unter Überwachung,
- und das Bundesamt für Strassen (ASTRA) darf Versuche mit automatisierten Fahrzeugen bewilligen und finanziell unterstützen.
Diese Delegationslogik war politisch gewollt: Man wollte flexibel und im Gleichschritt mit dem internationalen Recht (Wiener Übereinkommen) reagieren können, statt das Parlament bei jeder technischen Neuerung neu beschliessen zu lassen.
Die Vorgeschichte: mehrere Vorstösse haben den Boden bereitet
Bevor 21.080 kam, gab es eine ganze Serie von Vorstössen, die genau diese gesetzliche Grundlage einforderten — und die dann mit 21.080 als "erledigt" abgeschrieben wurden:
Die aktuelle Debatte: Vollzug statt Gesetzgebung
Interessant ist, wohin sich die Diskussion 2026 verschoben hat. Der Gesetzesrahmen steht — jetzt geht es um den Vollzug. Genau das ist der Punkt der jüngsten Interpellation Automatisiertes Fahren. Hält die Schweiz mit der technologischen Entwicklung Schritt? (26.3822), eingereicht am 18. Juni 2026 von Nicolas Kolly (SVP/FR). Sein Vorwurf: Während mehrere europäische Länder fortgeschrittene Fahrassistenzsysteme bereits zugelassen haben, sei in der Schweiz "bis heute noch kein solches System zugelassen worden" — obwohl der rechtliche Rahmen ja angepasst wurde. Er fragt den Bundesrat, ob das ASTRA die Zulassung nicht aus administrativen Gründen verzögere. Diese Interpellation ist noch nicht behandelt.
Der politische Konfliktverlauf
In der Debatte zu 21.080 war das automatisierte Fahren selbst weitgehend unbestritten — SVP, Mitte und FDP wehrten sich gegen "Denk- und Technologieverbote". Die Grünen versuchten, sicherheitsbedingte Auflagen einzubauen, weil die Technik noch nicht ausgereift sei — blieben damit aber chancenlos. Michael Töngi (Grüne/LU) nannte automatisiertes Fahren zwar "eines der grossen Megathemen der Mobilität"*, warnte aber vor zu wenig Nachdenken.
Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga verteidigte die Öffnung mit einem anschaulichen Beispiel: Ohne die Versuchsbewilligungen "wäre der Matteschnägg in Bern nie aus seinem Schneckenhaus herausgekommen" — gemeint war ein Versuch mit einem selbstfahrenden Bus unter Realbedingungen.
Der wesentlich lautere Streit in 21.080 drehte sich übrigens gar nicht um selbstfahrende Autos, sondern um die Lockerung des Raserartikels ("Via sicura") — dort drohte die Stiftung Roadcross mit einem Referendum und zwang das Parlament zu einer Kehrtwende.
Kurz zusammengefasst: Es gibt kein separates "Gesetz über selbstfahrende Autos", sondern die Grundlage steckt in der SVG-Revision 21.080 (in Kraft, mit Verordnungskompetenz für den Bundesrat). Die konkreten Regeln stehen auf Verordnungsstufe, und die politische Frage von heute ist nicht mehr ob, sondern wie schnell die Verwaltung diese Technologien tatsächlich zulässt.
Möchtest du das Abstimmungsverhalten der Fraktionen bei den Automatisierungs-Artikeln (z. B. Art. 25c/25d) im Detail sehen, oder eher die Verordnungsebene bzw. die Haftungsfrage vertiefen?